Planfeststellungsrecht

Das Planfeststellungsrecht umfasst alle Rechtsfragen bei der Genehmigung von Infrastrukturgroßprojekten, die nicht der Bauleitplanung einer Kommune unterliegen. Hier sind wir z. B. am Aus- und Neubau der Rheintalbahn oder am Neubau klassifizierter Straßen beteiligt.

Bei diesen Projekten vertreten wir hauptsächlich die Kommunen der Raumschaft, um deren Interessen gegenüber dem Vorhabenträger optimal zur Geltung zu bringen.

Wir erheben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – häufig in fachübergreifender Zusammenarbeit mit Ingenieuren und anderen Sachverständigen – für unsere Mandanten umfangreiche Einwendungen, die oft der Anlass für Planänderungen sind.

Leistungsspektrum