Im Musterverfahren der Kanzlei BENDER HARRER KREVET Rechtsanwälte im Rahmen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen gegen die L-Bank am 10.07.2024 hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass die Rückforderungsbescheide rechtswidrig sind und daher aufgehoben werden müssen.
Die zuständige sachbearbeitende Rechtsanwältin Natascha Katemann, B. Sc., Fachanwältin für Steuerrecht, wird in Kürze berichten.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/verfahren-corona-hilfen-freiburg-100.html