Zum 01.07.2021 wurde die EU-Warenkaufrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Obgleich sich die Richtlinie nur an Verbraucher richtet, finden sich in der deutschen Umsetzung auch wichtige Änderungen des allgemeinen Kaufrechts mit Auswirkungen auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Mehr dazu finden Sie im Aufsatz von Rechtsanwältin Birgit Roth-Neuschild in der Zeitschrift ITRB 2021, 210 ff.
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