Rechtsanwältin Kathrin Hüskes, die seit 11 Jahren bei BENDER HARRER KREVET im Wirtschafts- und Erbrecht tätig ist, wurde kürzlich vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. nach erfolgreicher Prüfung die Bezeichnung „[ZERTIFIZIERTE] TESTAMENTSVOLLSTRECKERIN (AGT)“ verliehen und in die Liste der zertifizierten Testamentsvollstrecker eingetragen (www.testamentsvollsteckerliste.de).
Rechtsanwältin Kathrin Hüskes hat sich in den letzten Jahren vor allem im Bereich des internationalen privaten Erbrechts einen Ruf gemacht. Ebenso wie ihre Lörracher Kollegen des Referats Erbrechts, insbesondere Dr. Ute Lusche und Dr. Dominic Roth, berät sie Privatpersonen und Unternehmer in Bezug auf testamentarischen Gestaltungen und vertritt Erben und Pflichtteilsberechtigte im Rahmen von Erbauseinandersetzungen. Mit ihrer neuen Zertifizierung ist Rechtsanwältin Kathrin Hüskes nun auch prädestiniert für die neutrale Vollstreckung des Erblasserwillens und die Auseinandersetzung von Nachlässen, auch soweit sich Nachlassgegenstände im Ausland, z. B. in der Schweiz, befinden sollten.
Die Einsetzung einer Person als Testamentsvollstrecker/in kann dadurch erfolgen, dass diese bereits im Testament des/r zukünftigen Erblassers/in als Testamentsvollstrecker/in benannt wird oder dass sie -bei fehlender Benennung im Testament- von einem oder mehreren Erben gegenüber dem Nachlassgericht als Testamentsvollstrecker/in vorgeschlagen wird; selbst wenn ein Testament keine Regelungen zur Testamentsvollstreckung vorsieht, können ein/e Erbe/in bzw. eine Erbengemeinschaft eine Person bzw. Kanzlei damit bevollmächtigen, den Nachlass im Namen des/r Erben/in bzw. der Erbengemeinschaft abzuwickeln.