Mehr als 40.000 Unternehmen, die 2020 Corona-Soforthilfen erhielten, müssen die Corona-Soforthilfe in voller Höhe zurückzahlen. Grundlage sind Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank. Gegen die inhaltsgleichen Widerspruchsbescheide wurden in dreistelliger Zahl Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg erhoben. Soweit bekannt, gibt es zu dieser Thematik noch kein Urteil.
Vor der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg werden am 10.07.2024 Klagen gegen die L-Bank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona Soforthilfen verhandelt. Aus einer großen Anzahl von gleichgelagerten Fällen hat das Gericht exemplarisch einige Musterverfahren ausgewählt. Hierunter ist auch ein Fall der Kanzlei Bender Harrer Krevet. In dieser Verhandlung sollen die Einwendungen gegen den Rückforderungsbescheid und die Rechtsansichten erörtert werden.
Die zuständige sachbearbeitende Rechtsanwältin Natascha Katemann, B. Sc., Fachanwältin für Steuerrecht, erhofft sich von der Verhandlung wichtige Erkenntnisse für zahlreiche weitere Widerspruchs- und Klageverfahren. Bisher gibt es in Baden-Württemberg noch keine Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit der Rückforderungsbescheide von Corona-Soforthilfen. Die Erfolgsaussichten sind daher schwer einschätzbar. Da es sich bei den Corona-Soforthilfen um landesspezifische Programme handelt, ist eine Übertragung von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aus anderen Bundesländern nicht eins zu eins möglich.
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