Unsere Anwälte beraten im Bereich der öffentlichen Hand und bei Infrastrukturprojekten ständig zahlreiche Städte, Gemeinden und Zweckverbände. Zu unserem Mandantenkreis gehören aber auch Unternehmen, Investoren, Eigentümer und von der Planung betroffene Bürger. Das Team versteht sich als „Full-Service-Anbieter“. Angrenzende Rechtsgebiete wie Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht oder öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht bearbeiten unsere Experten gebietsübergreifend.