Steuerstrafrecht
In Steuer- und Zollstrafsachen vertreten und verteidigen wir unsere Mandanten gegenüber der Steuer- und Zollfahndung, dem Veranlagungsfinanzamt (auch gegen einstweilige vermögensmindernde Maßnahmen) sowie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen.
Insbesondere in Steuer- und Zollstrafsachen ist der frühe Verfahrensabschnitt des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens entscheidend. Wir haben große Erfahrung im Kontakt mit der Steuerfahndung sowie den Bußgeld- und Strafsachenstellen, um steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren bereits frühzeitig zu beenden.
Kommt es zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Bereich des Steuer- und Zollrechts, übernehmen wir gerne und mit der entsprechenden strafrechtlichen Expertise die Verteidigung unserer Mandanten, so dass die steuerliche und die strafrechtliche Begleitung und Verhandlung mit den Behörden Hand in Hand gehen.
Leistungsspektrum
- Beratung zu Selbstanzeigen
- Verteidigung in Steuerstrafverfahren, auch in Haftsachen und der gerichtlichen Hauptverhandlung
- Vertretung und Verteidigung gegenüber der Steuer- und Zollfahndung sowie gegenüber
sonstigen Finanzbehörden
- Beratung und Verteidigung von Unternehmern in Unternehmenskrisen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
- Verteidigung in Verfahren wegen Insolvenzdelikten (z. B. Insolvenzverschleppung und Bankrott)
- Präventivberatung und Compliance
- Vertretung der Unternehmensinteressen in Strafverfahren gegen Mitarbeiter
- Zeugenbeistand