Kartellrecht

Absprachen zwischen den Vertragspartnern auf verschiedenen Handelsstufen sind unerlässlich für alle Vertriebssysteme. Solche Vereinbarungen werden inzwischen weitgehend durch EU-Recht geprägt, z. B. durch die sogenannte Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Wir sorgen bei der Gestaltung und Überprüfung von Vertriebsverträgen dafür, dass die vertriebstypischen Wettbewerbsbeschränkungen, wie z. B. Alleinvertrieb, Kundenschutz, Exklusivität oder Wettbewerbsverbote, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Unser Expertenteam

Leistungsspektrum
»Kartellrecht«

Vertriebsbeschränkungen

Vertragsgestaltung, insbesondere im Vertriebskartellrecht und bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern

Fusionskontrolle

Schulungen

Unterstützung bei Durchsuchungen (Dawn Raids)