Absprachen zwischen den Vertragspartnern auf verschiedenen Handelsstufen sind unerlässlich für alle Vertriebssysteme. Solche Vereinbarungen werden inzwischen weitgehend durch EU-Recht geprägt, z. B. durch die sogenannte Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Wir sorgen bei der Gestaltung und Überprüfung von Vertriebsverträgen dafür, dass die vertriebstypischen Wettbewerbsbeschränkungen, wie z. B. Alleinvertrieb, Kundenschutz, Exklusivität oder Wettbewerbsverbote, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen.