Beitragsrecht

Im Beitragsrecht, einem Teilgebiet des Kommunalabgabenrechts, befassen wir uns in erster Linie mit Fragen des Erschließungsbeitragsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (sogenannte Anschlussbeiträge), die auch bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen eine erhebliche Rolle spielen.

Unser Expertenteam

Leistungsspektrum
»Beitragsrecht«

Erschließungsbeiträge

Anschlussbeiträge (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung)

Prüfung und Erstellung gemeindlicher Satzung

Prüfung von Beitragsbescheiden

Gerichtliche und außergerichtliche anfechtung von Beitragbescheiden

Ablöservereinbarungen