Im Beitragsrecht, einem Teilgebiet des Kommunalabgabenrechts, befassen wir uns in erster Linie mit Fragen des Erschließungsbeitragsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (sogenannte Anschlussbeiträge), die auch bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen eine erhebliche Rolle spielen.