Plan­fest­stellungs­recht

Das Planfeststellungsrecht umfasst alle Rechtsfragen bei der Genehmigung von Infrastrukturgroßprojekten, die nicht der Bauleitplanung einer Kommune unterliegen. Hier sind wir z. B. am Aus- und Neubau der Rheintalbahn oder am Neubau klassifizierter Straßen beteiligt.

Unser Expertenteam

Leistungsspektrum
»Plan­fest­stellungs­recht«

Verkehrswegeplanung - Straße und Schienen

Vertretung im Planfeststellungsverfahren, insbesondere im Erörterungstermin

Erhebung von Einwendungen

Gerichtliche Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen