Mit unserem Team aus Familien-, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrechtlern beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ebenso wie in komplexen familien- und erbrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Selbstständige bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen. Für die Vermögens- oder Erbnachfolge erarbeiten wir umfassende Gestaltungskonzepte und setzen sie gemeinsam mit unseren Mandanten um.