Optimale Lösungen auch bei komplexen familienrechtlichen Problemstellungen.
Mit unserem Team aus Familien-, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrechtlern beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ebenso wie in komplexen familienrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Selbstständige bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen. Wir erarbeiten umfassende Gestaltungskonzepte für die Vermögens- oder Erbnachfolge und setzen sie gemeinsam mit unseren Mandanten um. Dazu gehört die Gestaltung von Testamenten, Erb- und Verträgen der vorweggenommenen Erbnachfolge. Dabei verlieren wir auch das Instrument der Stiftung für die Nachlassgestaltung nicht aus dem Blick und unterstützen unsere Mandanten bei deren Errichtung und Verwaltung.