Haftungs- und Versicherungsrecht
Wir beraten Industrie- und Privatunternehmen, die öffentliche Hand, kommunale und kirchliche Einrichtungen sowie Privatpersonen in allen Fragen des Haftungs- und Versicherungsrechts.
Versicherungsunternehmen beraten wir bei der Abwehr von Forderungen aus dem gesamten Versicherungsverhältnis und bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere in den Versicherungssparten
- Allgemeine Haftpflichtversicherung (AH),
- Directors-and-Officers(D&O)-Versicherung,
- Personenschäden und Personenschadensmanagement,
- Produkthaftung (ProdH),
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KH),
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH).
Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet die Haftung der freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), der Vermögensanlageberater, der Insolvenzverwalter sowie der Immobilien- und Versicherungsmakler.
Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Prozessführung in den Versicherungssparten
- Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU/BUZ),
- Haftpflichtversicherung,
- Krankenversicherung,
- Lebensversicherung,
- Sachversicherung.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten dabei, eigene Ansprüche und Regressansprüche durchzusetzen und zu überprüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht (z. B. Versicherungsschutz bei Geothermiebohrungen).