Im Insolvenzrecht beraten wir mittelständische Unternehmen zu allen Fragen, die aus der drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz ihres Vertragspartners entstehen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und im operativen Geschäft und helfen ihnen dadurch, Forderungsausfälle und Insolvenzanfechtungsrisiken bei Geschäften mit Vertragspartnern in der wirtschaftlichen Krise und nach erfolgtem Insolvenzantrag zu vermeiden. Wir setzen Sicherungsrechte, insbesondere Eigentumsvorbehalte, effektiv für unsere Mandanten durch. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begleiten wir unsere Mandanten bei der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und bei ihrer weiteren strategischen Ausrichtung in Bezug auf den insolventen Vertragspartner. Wir verteidigen unsere Mandanten gegen Insolvenzanfechtungsansprüche. Unser Praxisteam berät zudem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen aus Krise und Insolvenz.