Wir beraten öffentliche Auftraggeber und ihre Berater und ebenso Bieter bei der Vorbereitung, Durchführung und gerichtlichen Überprüfung öffentlicher Aufträge: bei der Vergabe von Leistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen, und zwar unabhängig ob unter- oder oberhalb der Schwellenwerte. Weiter vertreten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren und sich gegebenenfalls anschließenden Beschwerdeverfahren.