Vergaberecht

Wir beraten öffentliche Auftraggeber und ihre Berater und ebenso Bieter bei der Vorbereitung, Durchführung und gerichtlichen Überprüfung öffentlicher Aufträge: bei der Vergabe von Leistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen, und zwar unabhängig ob unter- oder oberhalb der Schwellenwerte. Gleichsam vertreten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren und sich gegebenenfalls anschließenden Beschwerdeverfahren.

Kommunen, kommunale und staatliche Unternehmen, Architekten und Fachplaner, Unternehmen der Bauwirtschaft, Lieferanten und sonstige Freiberufler beraten wir in allen Fragen der öffentlichen und beschränkten Ausschreibung jeglicher Leistung  und begleiten sie in allen Stadien der Auftragsvergabe.

Ebenfalls vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung vergaberechtlicher Ansprüche. Dies beginnt bei der Rüge von Verstößen oder deren Abwehr im laufenden Vergabeverfahren, geht über die Vertretung im Nachprüfungsverfahren und reicht bis zur Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen aufgrund fehlerhafter Vergabe.

Leistungsspektrum

  • Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Auftragsvergaben
  • Koordination der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und seinen Beratern
  • Vertretung vor den Vergabekammern
  • Vertretung vor den Instanzgerichten
  • Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Arbeitsgemeinschaften und der Vergabe an Subunternehmen
  • Ausarbeitung von Arge-Verträgen
  • Gestaltung von Subunternehmerverträgen